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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Logistik unseres Webshops wird von OTOPARTS BV abgewickelt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von OTOPARTS (Handelsregisternummer 27363483)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von OTOPARTS. Sie sind öffentlich zugänglich und auf der OTOPARTS-Website einsehbar. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne eine schriftliche Kopie zu.
1.2 Mit Ihrer Bestellung erklären Sie sich mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. OTOPARTS behält sich das Recht vor, die Liefer- und/oder Zahlungsbedingungen zu ändern.
1.3 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erkennt OTOPARTS die Allgemeinen oder Besonderen Geschäftsbedingungen Dritter nicht an.
1.4 OTOPARTS garantiert, dass das gelieferte Produkt der Vereinbarung entspricht und die im Angebot genannten Spezifikationen erfüllt.
2. Lieferung
2.1 Die Lieferung erfolgt solange der Vorrat reicht. 2.2 OTOPARTS liefert Bestellungen innerhalb von mindestens 14 Tagen. Ist dies nicht möglich (weil der bestellte Artikel nicht vorrätig oder nicht mehr verfügbar ist), oder kommt es aus anderen Gründen zu einer Verzögerung, oder kann eine Bestellung nicht oder nur teilweise ausgeführt werden, wird der Käufer innerhalb einer Woche nach Bestelleingang benachrichtigt und hat dann das Recht, die Bestellung kostenfrei und ohne Mahnung zu stornieren.
2.3 Sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Lieferung der Ware an die vom Käufer angegebene Adresse. Transportkosten und -risiko trägt der Käufer. Für internationale Käufer gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, die Lieferung ab Lager. Wir übernehmen die Export- und Importzollabfertigung, diese Kosten trägt jedoch der Käufer.
2.4 Sofern der Käufer keinen eigenen Spediteur beauftragt, versenden wir die Ware auf die von uns als günstigste erachtete Weise mit einem von uns ausgewählten Spediteur auf Kosten und Risiko des Käufers. Wünscht der Kunde eine Lieferung auf einem anderen als dem üblichen Weg, können wir dem Käufer die dadurch entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
2.5 Die Lieferverpflichtung von OTOPARTS gilt, sofern nichts anderes nachgewiesen wird, als erfüllt, sobald die von OTOPARTS gelieferte Ware dem Kunden einmal angeboten wurde. Bei Hauszustellung gilt der Bericht des Transportunternehmens, einschließlich der Annahmeverweigerung, als vollständiger Nachweis des Lieferangebots.
2.6 Alle auf der Website angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte. Aus diesen Lieferzeiten können daher keine Rechte abgeleitet werden.
3. Preise
3.1 Die Preise werden während der Angebotsdauer nicht erhöht, es sei denn, gesetzliche Bestimmungen erfordern dies oder der Hersteller führt zwischenzeitliche Preiserhöhungen durch.
3.2 Alle Preise auf der Website können Druck- und Tippfehler enthalten. Für die Folgen von Druck- und Tippfehlern wird keine Haftung übernommen.
3.3 Alle Preise auf der Website verstehen sich in Euro und enthalten 21 % MwSt. Versandkosten, Montagekosten und sonstige Kosten werden separat ausgewiesen.
4. Prüfungsfrist / Widerrufsrecht
4.1 Bei einem Verbraucherkauf hat der Käufer gemäß dem niederländischen Fernabsatzgesetz (Artikel 7:5 des Bürgerlichen Gesetzbuches) das Recht, die gelieferte Ware (teilweise) innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzusenden. Diese Frist beginnt mit der Lieferung der bestellten Ware. Hat der Käufer die gelieferte Ware nicht innerhalb dieser Frist an OTOPARTS zurückgesandt, ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Vor der Rücksendung der Ware muss der Käufer OTOPARTS innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich benachrichtigen. Der Käufer muss nachweisen, dass die gelieferte Ware fristgerecht zurückgesandt wurde, beispielsweise durch Vorlage eines Einlieferungsbelegs. Die zurückgesandte Ware muss sich in der Originalverpackung (einschließlich Zubehör und Begleitdokumentation) und in neuwertigem Zustand befinden. Wurde die Ware vom Käufer benutzt, belastet oder in irgendeiner Weise beschädigt, erlischt das in diesem Abschnitt definierte Widerrufsrecht. Vorbehaltlich der Bestimmungen des vorstehenden Satzes erstattet OTOPARTS dem Käufer den vollen Kaufpreis einschließlich der berechneten Versandkosten innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rücksendung. Die Rücksendung der gelieferten Ware erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Käufers.
4.2 Das im vorstehenden Abschnitt beschriebene Widerrufsrecht gilt nur für die gelieferte Ware und in keinem Fall für Dienstleistungen wie beispielsweise die Installation durch Dritte. Für diese Dienstleistungen, bei denen OTOPARTS lediglich als Vermittler oder Agent auftritt, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des genannten Unternehmens.
4.3 Das Widerrufsrecht gilt nicht für:
· Dienstleistungen, deren Ausführung mit Zustimmung des Käufers vor Ablauf der Sieben-Wochen-Frist begonnen hat.Tage;
• Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, wie z. B. Sonderanfertigungen, oder die einen eindeutig personalisierten Charakter aufweisen;
• Waren oder Dienstleistungen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgegeben werden können.
5. Datenverwaltung
5.1 Wenn Sie eine Bestellung bei OTOPARTS aufgeben, werden Ihre Daten in die OTOPARTS-Kundendatenbank aufgenommen. OTOPARTS hält sich an das Datenschutzgesetz und gibt Ihre Daten nicht an Dritte weiter.
5.2 OTOPARTS respektiert die Privatsphäre der Website-Nutzer und gewährleistet die vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Daten.
5.3 OTOPARTS verwendet in einigen Fällen eine Mailingliste. Jede E-Mail enthält Anweisungen zum Abmelden von dieser Liste.
6. Gewährleistung
6.1 OTOPARTS gewährleistet, dass die gelieferten Produkte den Anforderungen an Gebrauchstauglichkeit, Zuverlässigkeit und Langlebigkeit entsprechen, wie sie von den Vertragsparteien vernünftigerweise erwartet werden, und übernimmt daher die Herstellergarantie für das an Sie gelieferte Produkt.
6.2 Die Gewährleistungsfrist von OTOPARTS entspricht der Gewährleistungsfrist des Herstellers. OTOPARTS übernimmt jedoch keine Haftung für die Eignung der Produkte für die jeweilige Anwendung durch den Käufer und auch nicht für Ratschläge zur Verwendung oder Anwendung der Produkte.
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Produkte innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt zu prüfen. Sollte das gelieferte Produkt fehlerhaft, mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Käufer diese Mängel OTOPARTS unverzüglich schriftlich melden (bevor er die Ware an OTOPARTS zurücksendet). Mängel oder Falschlieferungen müssen und können OTOPARTS spätestens 5 Tage nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Die Rücksendung der Ware muss in der Originalverpackung (einschließlich Zubehör und Begleitdokumentation) und im Neuzustand erfolgen. Jegliche Nutzung nach Entdeckung eines Mangels, Beschädigung nach Entdeckung eines Mangels, Belastung und/oder Weiterverkauf nach Entdeckung eines Mangels führen zum vollständigen Erlöschen des Reklamations- und Rückgaberechts.
6.4 Hält OTOPARTS die Beanstandungen des Kunden für berechtigt, wird OTOPARTS nach eigenem Ermessen entweder die gelieferte Ware kostenlos ersetzen oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden über eine Entschädigung treffen. Die Haftung von OTOPARTS und damit die Höhe der Entschädigung ist jedoch stets auf maximal den Rechnungsbetrag der betreffenden Ware oder (nach Ermessen von OTOPARTS) auf die maximale Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von OTOPARTS im jeweiligen Fall begrenzt. OTOPARTS übernimmt keine Haftung für sonstige Schäden, einschließlich zusätzlicher Entschädigungen jeglicher Art, Entschädigungen für indirekte oder Folgeschäden oder Schäden aufgrund entgangenen Gewinns. 6.5 Diese Garantie gilt nicht, wenn: A) und solange sich der Kunde gegenüber OTOPARTS im Zahlungsverzug befindet; B) der Kunde die gelieferte Ware selbst oder durch Dritte repariert und/oder verändert hat. C) Die gelieferte Ware wurde anormalen Bedingungen ausgesetzt oder anderweitig unsachgemäß oder entgegen den Anweisungen von OTOPARTS und/oder der Gebrauchsanweisung auf der Verpackung behandelt. D) Der Mangel ist ganz oder teilweise auf behördliche Vorschriften zurückzuführen, die die Art oder Qualität der verwendeten Materialien betreffen. E) Die Montage erfolgt durch Dritte. In diesem Fall gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Unternehmens.
7. Angebote
7.1 Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
7.2 Nimmt der Kunde ein freibleibendes Angebot an, behält sich OTOPARTS das Recht vor, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang der Annahme zu widerrufen oder davon abzuweichen. 7.3 Mündliche Zusagen sind für OTOPARTS nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
7.4 Angebote von OTOPARTS gelten nicht automatisch für Folgebestellungen.
7.5 OTOPARTS ist nicht an sein Angebot gebunden, wenn dem Kunden klar war, dass das Angebot oder ein Teil davon einen offensichtlichen oder typografischen Fehler enthielt.
7.6 Ergänzungen, Änderungen und/oder weitere Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich festgehalten werden.
8. Vertrag
8.1 Ein Vertrag zwischen OTOPARTS und einem Kunden kommt zustande, nachdem OTOPARTS die Machbarkeit eines Auftrags geprüft hat.
8.2 OTOPARTS behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder sie nur unter der Bedingung anzunehmen, dass die Lieferung per Nachnahme oder nach Vorauszahlung erfolgt.
9 Abbildungen und Spezifikationen
9.1 Alle Abbildungen, Fotos, Zeichnungen usw., einschließlich Daten zu Gewichten, Abmessungen, Farben, Abbildungen von Etiketten usw., auf der OTOPARTS-Website sind nur annähernd und dienen lediglich der Veranschaulichung. Sie begründen keinen Anspruch auf Entschädigung oder Kündigung des Vertrags.
10. Höhere Gewalt
10.1 OTOPARTS haftet nicht, soweit die Erfüllung seiner Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
10.2 Höhere Gewalt bezeichnet jedes externe Ereignis sowie jeden Umstand, der nicht als Risiko von OTOPARTS angesehen werden kann. Verzögerungen oder Nichterfüllung durch unsere Lieferanten, Internetstörungen, Stromausfälle, E-Mail-Störungen, Störungen oder Änderungen der von Dritten bereitgestellten Technologie, Transportschwierigkeiten, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Fahrlässigkeit von OTOPARTS-Lieferanten und/oder -Herstellern sowie deren Hilfskräften, Krankheit von Mitarbeitern und Mängel an Hilfseinrichtungen oder Transportmitteln gelten ausdrücklich als höhere Gewalt.
10.3 Im Falle höherer Gewalt behält sich OTOPARTS das Recht vor, seine Verpflichtungen auszusetzen und den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder eine Änderung des Vertragsinhalts zu verlangen, die die Vertragserfüllung weiterhin ermöglicht. OTOPARTS ist in keinem Fall zur Zahlung von Schadensersatz oder Strafen verpflichtet. 10.4 Hat OTOPARTS zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses höherer Gewalt seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann es diese nur noch teilweise erfüllen, ist OTOPARTS berechtigt, den bereits gelieferten oder noch lieferbaren Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung wie einen separaten Vertrag zu begleichen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte oder noch lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
11. Haftung
11.1 Nur wenn die Gewährleistungsverpflichtungen für die von OTOPARTS gelieferten Waren nicht von Dritten (z. B. Herstellern) übernommen wurden, kann der Kunde (Gewährleistungs-)Ansprüche gegen uns geltend machen.
In diesem Fall ist unsere Haftung auf einen Zeitraum von 6 Monaten ab dem Datum des Wareneingangs beim Kunden beschränkt, sofern die Mängel auf Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind.
11.2 OTOPARTS haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen oder anderen Gegenständen, die durch unsachgemäße Verwendung der Produkte verursacht werden. Lesen Sie vor Gebrauch die Anweisungen auf der Verpackung und/oder konsultieren Sie unsere Website.
12. Eigentumsvorbehalt
12.1 Das Eigentum an allen von OTOPARTS an den Käufer verkauften und gelieferten Waren verbleibt bei OTOPARTS, solange der Käufer die Forderungen von OTOPARTS aus diesem oder früheren oder nachfolgenden ähnlichen Verträgen nicht beglichen hat, solange der Käufer die im Rahmen dieses oder ähnlicher Verträge erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen nicht bezahlt hat und solange der Käufer die Ansprüche von OTOPARTS wegen Nichterfüllung dieser Verpflichtungen, einschließlich Ansprüche auf Bußgelder, Zinsen und Kosten gemäß Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, nicht beglichen hat.
12.2 Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.
12.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. 12.4 Der Käufer willigt hiermit bedingungslos und unwiderruflich ein, dass OTOPARTS oder ein von OTOPARTS beauftragter Dritter in allen Fällen, in denen OTOPARTS seine Eigentumsrechte ausüben möchte, alle Orte, an denen sich sein Eigentum befindet, betreten und diese Gegenstände entfernen darf.
12.5 Falls Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in Besitz nehmen oder Rechte daran geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, OTOPARTS so schnell wie möglich zu informieren.
12.6 Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gegen Feuer, Explosion, Wasserschäden und Diebstahl zu versichern und die Versicherungspolice OTOPARTS auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
13. Anwendbares Recht/Zuständiges Gericht
13.1 Alle Verträge unterliegen niederländischem Recht. 13.2 Streitigkeiten aus einem Vertrag zwischen OTOPARTS und dem Käufer, die nicht gütlich beigelegt werden können, werden vom zuständigen Gericht im Bezirk Den Haag verhandelt, es sei denn, OTOPARTS zieht es vor, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Wohnsitz des Käufers vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit des Amtsgerichts fallen.